Berlin – Sportstätten, Schwimmhallen, Jugendclubs, Begegnungsstätten, Bibliotheken und Kulturzentren sind zentrale Ankerpunkte für gemeinsame Aktivitäten, Austausch und Begegnung. Es verlangt viel von den Kommunen, diese sozialen Einrichtungen zeitgemäß und nachhaltig zu sanieren. Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) unterstützt dabei auch 2023 mit einem Fördervolumen von 400 Millionen Euro. „Die Ampel-Koalition ermöglicht mit dem Förderprogramm Investitionen für die Attraktivität von Kommunen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration“, erklärte die SPD-Bundestagsabgeordnete Sarah Lahrkamp.
Die Zuwendungshöhe beträgt bis zu 45 Prozent, in Nothaushaltskommunen bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der Bundesanteil der Förderung soll in der Regel mindestens 1 Million Euro betragen. Der Höchstbetrag liegt bei 6 Millionen Euro. Antragsstellungen sind noch bis zum 15. September möglich.
„Investitionen in kommunale Einrichtungen sind angesichts steigender Energiekosten ökonomisch und nicht zuletzt ökologisch sinnvoll. So helfen wir, die Zukunft vor Ort in unseren Kommunen zu gestalten“, so Lahrkamp.
Gefördert werden Projekte im Bereich Sport, Jugend und Kultur, die u. a. die folgenden Kriterien erfüllen:
– Es handelt sich um die Sanierung eines Gebäudes gemäß § 2 Abs. 1 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Bauliche Erweiterungen können nur gefördert werden, wenn sie zwingend erforderlich sind.
– Die Gebäude müssen nach der Sanierung erstmals die Effizienzgebäude-Stufe 70 gemäß BEG erreichen; Ersatzneubauten und wesentliche Erweiterungen hingegen die Effizienzgebäude-Stufe 40 gemäß BEG.
– Die Projekte sollen Anforderungen an die Standortqualität im Hinblick auf Naturgefahren (Resilienz) berücksichtigen sowie die nachhaltige Materialgewinnung einhalten.
– Wärmeversorgungslösungen bei Gebäuden, die den Einsatz fossiler Energieträger beinhalten, werden nur im begründeten Ausnahmefall gefördert.
– Ausgenommen von der Beschränkung der Förderung auf Gebäude im Sinne des GEG sind Freibäder einschließlich ihrer baulichen Nebenanlagen. Hier stehen neben Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit sowohl Maßnahmen zum Erreichen einer möglichst klimaneutralen Wärmeversorgung bzw. der Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien als auch zur Reduzierung des Einsatzes von Ressourcen im Vordergrund.
Zur Vereinfachung des Antragsverfahrens und zur Entlastung der Kommunen ist die Einreichung von Interessenbekundungen nur noch in digitaler Form über das Förderportal des Bundes easy-Online erforderlich. Die Mitglieder des Haushaltsausschusses im Deutschen Bundestag werden über die Projektauswahl entscheiden.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bbsr.bund.de/sjk2023